• Unsere Grundlage: Bildungspartnerschaft
    • Eltern und Lehrkräfte sind gemeinsam verantwortlich für den schulischen Erfolg der Schulkinder. Diese profitieren von der Zusammenarbeit und der Unterstützung von beiden Seiten.
      • Sie als Eltern unterstützen Ihr Kind im schulischen Alltag zurecht zu kommen (Materialien und Hausaufgaben dabei, Selbstständigkeit erlernen, Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberer Ranzen und Postmappe)
      • Sie unterstützen als Eltern gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrkräften Ihr Kind, dass es gut in der Schule mitkommt (sozial, fachlich, kognitiv). Dies beinhaltet besonders das Lesen und Rechnen üben
      • Sie gestalten als Klasseneltern (und Elternvertreter) das Schulleben mit durch Rückmeldung und Themen an Elternabenden, Mitwirkung in schulischen Gremien und bei Festen und Ausflügen. Die Teilnahme an Elternabenden ist dringend gewünscht.
      • Die Lehrkräfte fördern Ihr Kind differenziert auf Grundlage des aktuellen Leistungsstandes.
      • Die Lehrkräfte geben Ihnen als Eltern Rückmeldung bei jährlichen Elterngesprächen und nach Bedarf.
      • Die Lehrkräfte beraten Sie zu allen schulischen Themen und schauen nach passenden Unterstützungsmöglichkeiten.
    • Deshalb leben wir einen respektvoller Umgang und wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe und geben bei Bedarf konstruktiv Kritik als Rückmeldung.
    • Die Schulkinder lernen Selbstverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen und Herausforderungen (mit Unterstützung) zu lösen. Sollte es Konflikte geben, ermutigen Sie Ihr Kind bitte auf die Klassenlehrkraft oder Schulsozialarbeit zuzugehen. Falls dies noch nicht gelingt, dürfen Sie sich gerne melden.
    • Bei Herausforderungen oder Konflikten suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit der betroffenen Person. In der Regel kann hier eine gute Lösung gefunden werden. 
  • Änderung der Adresse/Telefonnummer sowie der familiären Umstände
    Sollte sich Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer ändern, teilen Sie das bitte so bald wie möglich schriftlich oder telefonisch dem Sekretariat mit. Informieren Sie bitte zeitnah das Sekretariat, sollten sich Änderungen beim Erziehungs- und Sorgerecht ergeben.
  • Ansteckende Krankheiten/ Infektionskrankheiten
    Besonders ansteckende Krankheiten wie z.B. Läuse, Hepatitis A, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken müssen Sie der Schule melden. Ihr Kind darf dann auf keinen Fall den Unterricht besuchen. Die Schule hat außerdem eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt (anonym, keine Namensnennung).
  • Beurlaubung vom Unterricht nach Schulbesuchsverordnung §4
    Ihr Kind kann nur in begründeten Ausnahmefällen und mit entsprechendem Nachweis vom Unterricht beurlaubt werden. Anträge auf Beurlaubung sind immer rechtzeitig schriftlich bei der Klassenlehrerin einzureichen. Sollten Sie eine Beurlaubung für mehr als zwei Tage wünschen und sollte der Zeitraum direkt vor oder nach den Ferien liegen, so reichen Sie den Antrag bitte mindestens vier Wochen vorher bei der Schulleitung ein. 
    Gründe für Beurlaubungen sind beispielsweise:
    • Religiöse Feste: z.B. ein Tag für das islamisches Opferfest und das Fest des Fastenbrechen
    • Wichtige persönliche Gründe: z.B. Eheschließung der Geschwister oder Eltern, Todesfall in der Familie
  • Bücher
    Die Schulbücher sind Eigentum der Schule. Bitte binden Sie die Bücher ein und achten Sie mit Ihrem Kind darauf, dass Trinkflaschen nicht im Schulranzen auslaufen. Bei Beschädigung oder starker Verschmutzung müssen die Eltern Ersatz leisten.
  • Getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht
    Die Schule informiert den Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Dinge des Alltags kann dieser Elternteil allein entscheiden. Für laufbahnentscheidende Ereignisse (Einschulung, freiwillige Wiederholung, Entscheidung weiterführende Schule) müssen beide Elternteile zustimmen. Die Schule geht davon aus, dass die Elternteile sich abstimmen und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten reicht. Wenn Sie wünschen, dass bei laufbahnentscheidenden Ereignissen die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten benötigt wird, informieren Sie bitte das Sekretariat und die Klassenlehrkraft.
  • Hector-Akademie
    Besonders interessierte und begabte Kinder können über die Hector-Akademie nachmittags im näheren Umkreis Kurse mit dem Schwerpunkt Naturwissenschaft und Informatik besuchen. Die Klassenlehrkraft kann dafür Kinder vorschlagen und nimmt Kontakt mit den Eltern auf. Nominierte Kinder wählen aus einer Übersicht von Kursen aus und werden zugeteilt. Einmal nominierte Kinder bleiben im System der Hector-Akademie erhalten und erhalten die gesamte Grundschulzeit halbjährlich Informationen zu neuen Kursen. Weitere Informationen unter https://hector-kinderakademie.de/
  • Krankmeldung 
    Sollte Ihr Kind krank sein, so müssen wir darüber zuverlässig informiert werden. Geben Sie bitte rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn über
    unsere Schulplattform IServ Bescheid und teilen Sie mit, wer die Aufgaben aus dem Unterricht und die Hausaufgaben für Ihr Kind mitbringen soll. Ist Ihr Kind am Folgetag weiterhin krank, müssen Sie erneut Bescheid geben. Die Nacharbeit der Aufgaben liegt in Ihrer Verantwortung.
  • Läuse
    Als erste und wichtigste Information: Läuse sind nicht schlimm und können in jeder Familie einwandern! Verfallen Sie bitte nicht in Panik, Läuse sind auch kein Grund sich zu schämen! Läuse kommen besonders häufig nach den großen Ferien vor und finden in Schulen und anderen öffentlichen Institutionen einen sehr guten Nährboden für die Fortpflanzung. Leider tauchen auch bei uns von Zeit zu Zeit diese Plagegeister auf. In diesem Fall werden alle Kinder der betroffenen Klasse durch einen Elternbrief informiert. Damit dies möglich ist, sind wir darauf angewiesen, zuverlässig von jedem einzelnen Fall zu erfahren. Bitte informieren Sie unbedingt die Schule!
  • Schulplaner/Hausaufgabenheft
    Die Schule gestaltet jährlich einen Schulplaner, der durch den Förderverein verkauft wird. Die Kinder finden hier viele nützliche Informationen und haben Platz die Hausaufgaben und Lernzeitaufgaben zu notieren.
  • Schulplattform IServ
    Über unsere Schulplattform erhalten Sie Elternbriefe und melden Ihr Kind abwesend. Die Zugangsdaten erhalten Sie über die Klassenlehrkraft nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen.
    Zugangsseite: schule-wolfschlugen.de/iserv 
  • Schulweg / Schulwegeplan
    Ihr Kind kann den Weg zur Schule gut zu Fuß bewältigen. Hier im Schulwegeplan sehen Sie, welche Wege zur Schule am besten geeignet sind. Zusätzlich finden Sie hier ergänzende Hinweise zur sicheren Gestaltung des Schulweges. Bei Bedarf thematisieren Sie bitte den Umgang mit Kinderrollern im Straßenverkehr um Unfälle zu vermeiden. Die Kinder nehmen in der vierten Klasse an der Radfahrausbildung teil. Wenn sie die Prüfung bestanden haben, dürfen sie mit dem Fahrrad in die Schule fahren.
    Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, beachten Sie bitte unbedingt die Straßenverkehrsordnung und halten Sie nur an dafür vorgesehenen Stellen, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden!
  • Sportkleidung 
    • 1. Schmuck & Ohrringe
      Jeglicher Schmuck muss grundsätzlich vor dem Sportunterricht abgelegt werden.
      Ohrringe, die nicht entfernt werden können, müssen mit Pflaster oder Tape abgeklebt werden.
      Das Abkleben und/oder entfernen des Schmucks erfolgt zuhause oder eigenständig vor dem Unterricht.
      Nicht abgeklebt = keine Teilnahme am Sportunterricht
    • 2. Sportkleidung vergessen
      Wird die komplette Sportkleidung oder ein Teil davon (z. B. Schuhe) vergessen, ist keine Teilnahme am Sportunterricht möglich.

    • 3. Lange Haare
      Lange Haare (Mädchen sowie Jungen), die zusammengebunden werden können, müssen für die Dauer des Sports mit einem Haargummi gebunden werden.
      Offene Haare = keine Teilnahme am Sportunterricht

    • 5. Sportkleidung – Kleidung & Hygiene
      Die Sportkleidung sollte regelmäßig mit nach Hause genommen und gewaschen werden – der Hygiene und dem Wohlbefinden aller Kinder zuliebe.
      Bitte achten Sie auf angemessene Sportkleidung Ihrer Kinder:

      • Hosen und Oberteile sollten eine ausreichende Länge haben.
      • Bauchfreie Shirts und sehr kurze Hosen sind nicht geeignet.
  • Verlorene Kleidungsstücke
    Kleidungsstücke, die im Schulhaus oder in der Turnhalle gefunden werden, landen in unserem Fundregal im Erdgeschoss. Was bis zu den Sommerferien nicht abgeholt wurde, wird an gemeinnützige Organisationen weitergegeben.
  • Versicherung
    Alle Schülerinnen und Schüler sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg in der Schule und auf schulischen Wegen versichert. Weitere Informationen finden Sie im Flyer der Unfallkasse. Bei einem Unfall muss eine Unfallanzeige aufgegeben werden. Bitte melden Sie sich dafür im Sekretariat.
  • Wertgegenstände
    Für unaufgefordert mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Deshalb sollten z. B. Handys, Schmuck, Gameboys, Spielzeuge und andere wertvolle Dinge zu Hause bleiben.
Letzte Änderung: Montag, 24.08.2026   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart